AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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Stand Dezember 2022

Hart Hills Luxury Dog Hotel e.U. – A-3033 Altlengbach, Harter Straße 4

im folgenden „Hart Hills“ genannt.

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hart Hills gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die Hart Hills gegenüber einem Vertragspartner erbringt.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage von Hart Hills unter www.harthills.at/agb jederzeit einsehbar.

1.3 Es werden jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen während laufender Vertragsbeziehung werden dem Vertragspartner von Hart Hills per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens zwei Wochen nach Mitteilung in Kraft.

1.4 Von kundgemachten Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner von Hart Hills, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von Hart Hills jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Hart Hills nach der Buchung eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Hart Hills behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen.

2.2 Es werden maximal acht Gasthunde in Hart Hills gleichzeitig betreut und somit erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Anmeldung. Erfolgt die Zahlung der Reservierung nicht fristgerecht (vgl. Pkt. 3.4), behält sich Hart Hills das Recht vor, den Platz an einem anderen Vertragspartner zu vergeben.

2.3 Der Vertragspartner erklärt gegenüber Hart Hills, dass der teilnehmende Hund sein Eigentum ist oder er über eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers verfügt. Diese ist über Aufforderung von Hart Hills vorzulegen. Der Vertragspartner hat seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu belegen.

2.4 Der Vertrag wird zwischen Hart Hills und dem Kunden abgeschlossen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser Hart Hills gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, sofern Hart Hills eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.5 Bei einer wiederkehrenden Betreuung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur einmal abgeschlossen und behalten ihre Gültigkeit bei allen folgenden Aufenthalten (dies unter Verrechnung der dann jeweils gültigen Preise laut Preisliste von Hart Hills), soweit Hart Hills und der Auftraggeber nicht anderes explizit in schriftlicher Form vereinbaren.

2.6 Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Entgeltbestimmungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabsprachen und Vereinbarungen bestehen nicht.

2.7 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der beidseitig anerkannten Schriftform.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise in EURO und inkl. Steuern & aller Abgaben
Preisliste gilt ab Dezember 2022
Preisänderungen vorbehalten

UID: ATU 78693807

3.1 Sofern nicht anders vereinbart wird, gelten die auf der Homepage von Hart Hills angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage. Hart Hills ist berechtigt, die Preise anzupassen.

3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Hart Hills allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Hart Hills den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

3.3 Hart Hills kann die Preise auch ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen von Hart Hills oder der Aufenthaltsdauer des Hundes wünscht und Hart Hills dem zustimmt.

3.4 Für Buchungen gilt als vereinbart, dass die Zahlung zu 50% vom Vertragspartner entweder unmittelbar mit Vereinbarung des Betreuungstermins in bar, aber nicht später als 5 Tage per Überweisung auf dem Konto von Hart Hills eingelangt sein muss. Andernfalls behält sich Hart Hills das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Platz an einen anderen Interessenten/Vertragspartner zu vergeben. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt entweder in bar am Check-In Tag oder per Überweisung, so dass der Betrag am Check-In Tag auf dem Konto von Hart Hills eingelangt ist.

3.5 Für den Gasthund erforderliches Futter und gegebenenfalls Medikamente werden vom Vertragspartner in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Sollte die Menge nicht ausreichend sein, ist Hart Hills berechtigt, ohne Rücksprache die benötigten Futtermittel und Medikamente zu besorgen und dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Für die Fahrt und Abholung der benötigten Futtermittel und Medikamente wird zusätzlich pauschal 1,60 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet.

3.6 Sind während der Betreuungszeit Termine wie etwa Besuch einer Hundeschule, Hundefrisör, Tierarzt im Auftrag des Vertragspartners etc. wahrzunehmen, wird dafür ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt. Die Höhe des Entgelts wird dem Vertragspartner vor Erfüllung der Mehrdienstleistung mitgeteilt und durch diesen angenommen. 

3.7 Diese und darüber hinaus gehende Zahlungen, wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben ist, sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug sofort fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch per E-Mail erfolgen.

3.8 Bei Zahlungsverzug des Restbetrages ist Hart Hills berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Für diesen Fall erklärt der Vertragspartner ausdrücklich sein Einverständnis zur notwendigen Datenübermittlung an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälte.

3.9 Außerdem ist Hart Hills bei erbrachter Leistung bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

3.10 Ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Hart Hills und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von Hart Hills nicht anerkannter Mängel bei der Leistungserbringung.

3.11 Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei Hart Hills zu erheben. Bei Ablauf der Frist erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und dem Betrag nach an. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird Hart Hills diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.

3.12. Administrationsgebühr: für das administrative Anlegen einer Kunden- und Hundekartei werden einmalig € 100,- und für jeden weiteren Hund einmalig € 50,- in Rechnung gestellt.

4. Allgemeine Leistungsbedingungen

4.1 Hart Hills erbringt seine Leistungen nur für volljährige Vertragspartner.

4.2 Werden von Hart Hills im Rahmen der Leistungserbringung schriftliche Unterlagen und Informationen ausgehändigt, sind diese geistiges Eigentum von Hart Hills. Diese Unterlagen sind daher urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Vertragspartner nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder in sonstiger Form an Dritte weitergegeben werden.

4.3 Eine Hundebetreuung durch Hart Hills wird nur für Hunde erbracht, die über eine aufrechte Haftpflichtversicherung verfügen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bereits anlässlich der Terminvereinbarung das Bestehen einer aufrechten Haftpflichtversicherung nachzuweisen. 

4.4 Hat Hart Hills beim Kennenlerntermin bzw. beim Check-In den Verdacht, dass das Tier an einer Krankheit leidet oder körperlich eingeschränkt ist, kann die Beibringung einer ärztlichen Bestätigung über die Gesundheit des Tieres verlangt werden. Allfällige erforderliche ärztliche Abklärungen erfolgen auf Kosten des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle Indikationen von einer eventuellen oder aktuellen Krankheit Hart Hills vor dem Check-In zu informieren (inklusive Husten, Niesen, Erbrechen, Durchfall, Augenentzündung etc.). Sollte der Hund ernsthaft krank sein, behält sich Hart Hills das Recht vor, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

4.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Hart Hills bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß über sämtliche im Leben des Tieres stattgefundenen und damit sicherheitsrelevanten Vorfälle zu informieren. Die Sicherheit Dritter darf durch die Inanspruchnahme des Angebotes von Hart Hills nicht gefährdet werden. Etwaige – insbesondere auch chronische – Krankheiten des Hundes sowie allfällige charakterliche Eigenschaften bzw. Eigenheiten des Hundes, deren Kenntnis für Hart Hills im Zusammenhang mit der Unterbringung des Hundes zweckdienlich sind, hat der Auftraggeber Hart Hills unverzüglich – möglichst vor Vertragsschluss, spätestens aber bei Übergabe des Hundes – mitzuteilen und Aufzeichnungen der Krankengeschichte zu übergeben. 

4.6 Hart Hills erbringt an kranken, von Parasiten befallenen oder nicht geimpften Tieren keine Dienstleistungen. Bei Vertragsabschluss ist daher ein gültiger Impfpass des Hundes vorzulegen, wo die Grundimpfungen gegen Staupe, infektiöse Leberentzündung, Leptospirose, Parvovirose sowie Tollwut eingetragen sind; bei der Abholung wird dieser Impfpass wieder ausgehändigt, Kopien verbleiben bei Hart Hills. Die Impfungen müssen mindestens vier Wochen vor dem Beginn des Aufenthaltes durchgeführt werden. Auch eine Entwurmung, ein Zeckenschutz und eine allenfalls notwendige Entflohung mit Langzeitwirkung des Hundes muss spätestens fünf Tage vor dem Beginn des Aufenthaltes stattgefunden haben. Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt sein, kann Hart Hills die Aufnahme des Hundes verweigern.

4.7 Hart Hills ist berechtigt, im Falle einer Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/einer Verletzung des Hundes für eine entsprechende tierärztliche Versorgung auf Rechnung und im Namen des Vertragspartners zu sorgen. Der Vertragspartner stimmt zu, dass eine gemäß der tierärztlichen Versorgung empfohlene Betreuung – inklusive der Verabreichung verschriebener Medikamente – während der Aufenthaltszeit von Hart Hills übernommen wird. Die dadurch und die tierärztliche Versorgung entstehenden Kosten werden zur Gänze durch den Vertragspartner übernommen. Hart Hills wird in diesem Fall zuerst den Vertragspartner kontaktieren, bei Nichterreichen den auf dem Aufnahmeformular angegebenen 2. Kontakt und wenn dieser auch nicht erreichbar ist, kontaktiert der für Hart Hills zuständige Tierarzt bei Notwendigkeit den gewöhnlich behandelnden Tierarzt des Hundes. Wenn es der Gesundheitszustand des Hundes nicht zulässt (z.B. in Notfällen), kann eine solche Benachrichtigung auch nachträglich, allerdings zum ersten möglichen Zeitpunkt erfolgen. Sollte der Tierarzt nach Untersuchung des Hundes zur Euthanasie raten, wird Hart Hills versuchen, die diesbezügliche Entscheidung des Vertragspartners einzuholen. Falls der Vertragspartner nicht innerhalb von 24 Stunden erreicht werden kann beziehungsweise auch unter dieser Frist das Leiden dem Hund nicht weiterhin zugemutet werden kann, ist Hart Hills berechtigt – aber nicht verpflichtet – diesbezüglich eine Entscheidung zutreffen, wobei die mit der Euthanasie verbundenen Kosten vom Vertragspartner zu tragen sind.

4.8 Bei Ableben des Hundes während der Dauer seines Aufenthaltes ist Hart Hills berechtigt aber nicht verpflichtet den Hund an ein Tierbestattungsunternehmen zu übergeben und bis zur Abholung des Hundes durch den Vertragspartner auf Kosten des Vertragspartners aufzubewahren.

4.9 Im Falle einer ansteckenden Erkrankung – so auch bei Parasitenbefall – des Gasthundes des Vertragspartners sind auch die hierdurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung anderer Hunde und Desinfektion der Unterbringung) vom Vertragspartner zu tragen. Sollte tierärztlich festgestellt werden, dass der Gasthund an einer ansteckenden oder akuten Krankheit leidet, wird der Hund unverzüglich an eine Tierkinik übergeben. Alle anfallenden Kosten trägt auch hier der Vertragspartner.

4.10 Der Vertragspartner bringt seinen Hund zum vereinbarten Termin zu Hart Hills und holt ihn am Ende des vereinbarten Termins wieder von dort ab. Wird davon abweichend vereinbart, dass der Hund von Hart Hills abgeholt und/oder zurückgebracht wird, wird dafür ein gesondertes Entgelt entsprechend der auf der Homepage veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt.

4.11 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Hund – aus Berücksichtigung der täglichen Routine für die anwesenden Gasthunde – pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt (plus/minus 15 Minuten) bei Hart Hills abzugeben und wieder abzuholen. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abgeholt und wurde zwischen Hart Hills und dem Vertragspartner zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart, wird zunächst bis 19.00 Uhr der Play Day-Betrag verrechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird der geltende 24-Stunden-Tarif zuzüglich eines Aufschlags von 50% verrechnet. Die Geltendmachung eines etwaigen darüberhinausgehenden Schadens, der aus der verspäteten Abholung des Hundes Hart Hills entsteht, bleibt davon unberührt.

4.12 Sollte der Gasthund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, wird Hart Hills alles Mögliche tun, um den Vertragspartner bzw. den auf dem Aufnahmebogen angegebenen zweiten Kontakt zu erreichen. Sollte trotz mehrerer Versuche innerhalb von 10 Tagen keine Kontaktaufnahme möglich sein, behält sich Hart Hills das Recht vor, den Gasthund anderwertig – z.B. in einem Tierheim – auf Kosten des Vertragspartners unterzubringen.

4.13 Sollte der Hund des Vertragspartners ein negatives oder aggressives Verhalten zeigen oder sich als läufig, inkontinent oder permanent unsauber erweisen, so ist Hart Hills berechtigt, von einer weiteren Unterbringung des Hundes Abstand zu nehmen und die sofortige Abholung durch den Vertragspartner zu verlangen. Falls der Vertragspartner diese Aufforderung nicht nachkommt oder der Vertragspartner nicht erreicht werden kann, ist Hart Hills berechtigt, den Hund anderwertig – z.B. in einem Tierheim – auf Kosten des Vertragspartners unterzubringen.

4.14 Verspätet sich der Vertragspartner bei dem Check-In seines Hundes oder ist er verhindert, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Reduktion des Preises.

4.15 Die Betreuung des Hundes erfolgt mit Ausnahme von gemeinsamen Spaziergängen bzw. Ausflügen ausschließlich in den Hart Hills Räumlichkeiten und auf dem Hart Hills Grundstück. Der Gasthund wird während der Betreuung aktiv in den Familienverband des Tierbetreuers integriert.

4.16 Hart Hills ist als Anlage zur Vermeidung des Entlaufens der Gasthunde ausgerichtet. Sollte dennoch der Gasthund entlaufen, haftet Hart Hills hierfür nicht und ebenso nicht für etwaige durch den Gasthund verursachte Folgeschäden.

4.17 Der Vertragspartner stellt auch sicher, dass eine Liegedecke für den Hund, eine reißfeste Leine, ein tierschutzkonformes Halsband und/oder ein tierschutzkonformes Brustgeschirr und ein tierschutzkonformer Beißkorb Hart Hills zur Verfügung gestellt werden sowie auch die restlichen Posten auf der “Doggy´s Urlaubskoffer” Liste. Es kann keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen werden.

4.18 Hunde werden von Hart Hills entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich an der Leine geführt. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Ausführmittel werden von Hart Hills ordnungsgemäß verwendet.

4.19 Liegt eine schriftliche Freilaufbestätigung des Vertragspartners vor, kann der Hund auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners an dafür vorgesehenen Plätzen auch ohne Leine geführt werden. Entzieht sich ein auf ausdrücklichen Wunsch ohne Leine geführter Hund während des Spazierganges der Aufsicht durch den Hart Hills Tierbetreuer, haftet Hart Hills weder für Personen- noch für Sachschäden.

4.20 Hart Hills haftet auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch Verrutschen des Beißkorbes, Abriss der Leine oder eines anderen Ausführmittels entstehen.

5. Rücktritt und Storno

5.1 Hart Hills ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Leistung) zurückzutreten, wenn

· die Ausführung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.

– der Vertragspartner gegenüber Hart Hills unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

5.2 Abgesehen von den Schadenersatzansprüchen von Hart Hills werden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil-)Leistungen vertragsgemäß abgerechnet und sind zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde sowie für von Hart Hills erbrachte Vorbereitungshandlungen.

5.3 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hart Hills geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hart Hills. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von Hart Hills oder einer von Hart Hills zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5.4 Sofern zwischen Hart Hills und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Hart Hills auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Hart Hills ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Hart Hills oder eine von Hart Hills zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

5.5 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, Hart Hills zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist.

5.6 Bei berechtigtem Rücktritt von Hart Hills entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.7. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität – maximal acht Gasthunde – von Hart Hills hat eine allfällige Stornierung spätestens  30 Tage vor der vereinbarten Aufnahme des Hundes zu erfolgen, widrigenfalls der Vertragspartner folgende Stornogebühren zu bezahlen hat: 

– bei Absage 29 bis 20 Tage vor vereinbarter Aufnahme des Hundes: 25 % des vereinbarten Entgelts,

 – bei Absage 19 bis 14 Tage vor vereinbarter Aufnahme des Hundes: 50 % des vereinbarten Entgelts, 

– bei Absage 13 bis acht Tage vor vereinbarter Aufnahme des Hundes: 70 % des vereinbarten Entgelts, 

– bei Absage sieben Tage bis ein Tag vor vereinbarter Aufnahme des Hundes: 90 % des vereinbarten Entgelts,

– bei Absage am Tag der vereinbarten Aufnahme des Hundes: 100 % des vereinbarten Entgelts. 

5.8 Bei Stornierungen bis spätestens 30 Tage vor der vereinbarten Aufnahme des Hundes wird die gesamte Anzahlung innerhalb von fünf Tagen zurückerstattet, ansonsten gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen.

5.9 Absagen von Hundebetreuungen können per Telefon oder E-Mail erfolgen und setzen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung durch Hart Hills voraus.

5.10 Sollte nach Check-In des Hundes der Vertragspartner entscheiden, den Hund frühzeitig abzuholen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5.11 Hart Hills kann bei technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Ausnahmesituationen bzw. in begründeten Notfällen Reservierungen absagen oder in Vereinbarung mit dem Vertragspartner verschieben. Über Absagen muss Hart Hills den Vertragspartner zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch nicht später als 10 Tage vor dem Termin in Kenntnis setzen.

5.12 Bereits bezahlte Reservierungsgebühren werden im Falle einer Absage seitens Hart Hills binnen fünf Tagen rückerstattet.

5.13 Hart Hills behält sich das Recht vor, den gebuchten Zeitraum zu stornieren, sollte der Vertragspartner physische und/oder psychische Gewalt gegen seinen Hund anwenden oder der Vertragspartner durch unangemessenes Verhalten den reibungslosen Ablauf von Hart Hills stören. Ein Anspruch auf Rückersatz besteht in diesem Fall nicht.

6. Haftung / Gewährleistung

6.1 Hart Hills haftet für Schäden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

6.2 Hart Hills haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

6.3 Hart Hills haftet nicht für Schäden, die von Hunden des Vertragspartners oder vom Vertragspartner selber verursacht werden. Der Vertragspartner bleibt auch während des gebuchten Zeitraumes Tierhalter, es trifft ihn daher auch die sich daraus ergebende Halterhaftung. Der Vertragspartner haftet daher für sich und das teilnehmende Tier. Die Ersatzpflicht für Schäden, die das Tier während des gebuchten Zeitraumes dritten Personen, Tieren oder Gegenständen zufügt, trifft daher den Vertragspartner. Der Vertragspartner hält Hart Hills hinsichtlich derartiger Schäden daher schad- und klaglos.

6.4. In Hart Hills werden die Hunde in Gruppenhaltung versorgt und spielen natürlich miteinander. Hunde spielen mit Ihrem Maul und Pfoten und trotz Aufsicht sowie intensiver Vorsorgemaßnahmen besteht immer ein Risiko, dass ein Hund verletzt oder krank wird. Der Vertragspartner ist damit einverstanden und ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst. Da das Verletzungsrisiko bei Gruppenhaltung auch bei größter Fürsorge nicht vollständig auszuschließen ist, muss Hart Hills jegliche Haftung für Verletzungen während der Aufenthaltsdauer in Hart Hills ausschließen.

6.5 Ausdrücklich vereinbart wird, dass Hart Hills keinerlei Haftung für unerwünschten Nachwuchs übernimmt.

6.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich, Hart Hills über sämtliche Krankheiten oder Untugenden seines Tieres aufzuklären (vgl. Pkt. 4.5). Schäden, die aufgrund Unterlassung dieser Aufklärungspflicht entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Haftung für Schäden des Gasthundes, die daraus resultieren, dass der Vertragspartner eine Erkrankung und/oder charakterliche Eigenschaft bzw. Eigenheit des Hundes – wie z.B. Aggressivität oder Ängstlichkeit – nicht mitgeteilt hat, wird von Hart Hill ausgeschlossen. 

6.7 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden sowie groben Verunreinigungen, die sein Hund in den Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder im Garten von Hart Hills verursacht. Kosten, die für die Beseitigung derartiger Schäden und Verunreinigungen anfallen, können von Hart Hills dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

6.8 Die Inanspruchnahme von sämtlichen Leistungen von Hart Hills erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die von Hart Hills gegebenen Anweisungen werden vom Vertragspartner freiwillig und auf eigene Gefahr ausgeführt. Eine Haftung von Hart Hills für die Erkrankung, Verletzung oder den Tod des Tieres des Vertragspartners während der Aufenthaltsdauer wird daher ausgeschlossen. Für Unfälle des Vertragspartners oder seines Tieres während der Aufenthaltsdauer auf Hart Hills Gelände, haftet der Vertragspartner.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist St. Pölten, Niederösterreich.

7.2 Auf alle Vertragsverhältnisse mit Hart Hills gelangt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung.

7.3 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

7.4 Hart Hills ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis, die nicht in der Kernkompetenz von Hart Hills liegen, zu beauftragen.

7.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, jede Änderung seiner Adresse bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages Hart Hills umgehend mitzuteilen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von Hart Hills als anerkannt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.

7.6 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

7.7. Aus dem Umstand, dass Hart Hills einzelne oder alle der aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht von Hart Hills auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

8. Datenschutz

8.1 Hart Hills erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung des Vertragspartners bzw. Auftragserteilung zu den mit dem Vertragspartner vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.

8.2 Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind oder die der Vertragspartner freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

9. Foto-, Video- und Audioaufnahmen

9.1 Die Erstellung von Foto-, Video- und Audioaufnahmen ist dem Vertragspartner außer mit ausdrücklicher Einwilligung durch Hart Hills während der Erbringung der Dienstleistungen durch Hart Hills verboten. Die Nichtbeachtung dieses Verbots macht den Vertragspartner schadenersatzpflichtig.

9.2 Hart Hills behält sich vor, selbst oder durch beauftragte Dritte Foto-, Video- und Audioaufnahmen von dem Aufenthalt des Hundes des Vertragspartners zu erstellen. Der Vertragspartner erteilt die Genehmigung zur unentgeltlichen privaten und gewerblichen Verwendung dieser Aufzeichnungen durch Hart Hills in allen Print- und elektronischen Medien, insbesondere im Internet und sozialen Netzwerken, sowie in allen sonstigen zukünftigen Medien. Falls sich der vom Vertragspartner abgegebene Hund nicht in seinem Eigentum befindet, erklärt der Vertragspartner mit seiner Unterschrift, dass die Zustimmung auch im Auftrag und im Namen des Eigentümers erteilt wird.

10. Fernabsatzvertrag

Belehrung nach dem FAGG: Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten; die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei diese Rücktrittserklärung an keine bestimmte Form gebunden ist und die Frist gewahrt ist, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wurde der Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rücktrittsrechts nicht unter Zurverfügungstellung des in § 4 Abs. 1 Ziff. 8 FAGG angeführten Muster-Rücktrittsformulars informiert, so verlängert sich die angeführte Rücktrittsfrist um zwölf Monate; wird diese Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss jedoch nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält. Falls ein Verbraucher wünscht, dass der Unternehmer vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Unternehmer den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären. Im Falle einer derartigen Aufforderung hat der Verbraucher im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechtes die vom Unternehmer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen mit jenem Betrag zu bezahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht, sofern der Unternehmer den Verbraucher vorher über diese anteilige Zahlungspflicht informiert hat. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Unternehmer den Vertrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erfüllt hat. Wenn der Auftraggeber vom Vertrag rechtswirksam zurücktritt, so sind ihm alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuerstatten, an dem die Rücktrittserklärung beim Unternehmer eingegangen ist. Der Auftraggeber erklärt, die Vertragsbedingungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein.

 

Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen oder einseitige Abänderungen des Vertrages sind ungültig. Gerichtsstand ist St. Pölten, Niederösterreich.

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